Ihre zuverlässige IT-Sicherheit

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Gratis-Erstgespräch.

Ihre IT in festen Händen

Eine angemessene IT Sicherheit dient in erster Linie dazu, Ihr Unternehmen gegen die unzähligen Gefahren und Risiken unserer Zeit zu schützen. Gleichzeitig versetzt es Sie in die Lage, die Herausforderungen der Digitalisierung anzugehen und in dieser wettbewerbsfähig zu bleiben!

Heben Sie sich bei dem Thema IT Sicherheit von Ihren Wettbewerbern ab und verschaffen Sie sich so eine bessere Wettbewerbsposition. Die wenigsten Unternehmen können schon eine wirklich gute IT Sicherheit vorweisen – das ist also Ihre Chance, die führende Rolle unter Ihren Mitbewerbern einzunehmen und damit Ihren Marktwert zu erhöhen!

In aller Munde ist das Thema DSGVO und die aus Art. 32 „Sicherheit der Verarbeitung“ entstehenden Anforderungen an Ihr Unternehmen. Abgesehen davon gibt es noch weitere Regeln und Vorgaben geben, die Ihr Unternehmen einhalten muss. Beispielsweise fordert die GoBD, dass elektronisch erstellte Belege unveränderbar digital aufbewahrt werden müssen. Eine gute IT-Sicherheit schützt z.B. vor Ransomware, die diesen Anforderungen entgegenstehen.

Unsere Leistungen

Ihr IT-Sicherheitsbeauftragter aus Koblenz

Der IT-Sicherheitsbeauftragte nimmt eine wichtige Position in Ihrem Unternehmen ein. Als kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des IT-Sicherheitsmanagements sorgt der IT-Sicherheitsbeauftragte für die Erstellung von Richtlinien und IT-Sicherheitskonzepten und führt zusammen mit Ihrem IT-Leiter und Ihren Mitarbeitern gezielt Schutzmaßnahmen durch.

Einen externen Berater für diese Aufgaben einzusetzen bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Bestellung eines internen IT-Sicherheitsbeauftragten. Personalkosten können reduziert und Interessenkonflikte vermieden werden. Die defensIT stellt Ihnen gerne dauerhaft oder auch vorübergehend einen externen IT-Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung. Profitieren Sie von der Erfahrung unseres engagierten und hochqualifizierten Teams.

Die Bestellung eines IT-Sicherheitsbeauftragten kann unter Umständen aus gesetzlichen Gründen verpflichtend sein. Beispielsweise müssen Sie einen IT-Sicherheitsbeauftragten bestellen, wenn Sie Ihren Mitarbeitern die private Nutzung des betrieblichen Internetzuganges erlauben.

Vorgeschrieben wird dies in § 109 Absatz 4 Satz 1 TKG:
„Wer ein öffentliches Telekommunikationsnetz betreibt oder öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt, hat einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen und ein Sicherheitskonzept zu erstellen …“

Da sich die Aufgabenbereiche des externen Sicherheitsbeauftragten mit denen des Datenschutzbeauftragten überschneiden, ergibt die gleichzeitige Beauftragung beider Positionen Sinn. Die sich ergebenden Synergieeffekte machen sich auch preislich bemerkbar.

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