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Am 2. Juli 2023 wurde das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz wirksam, wobei § 41 bereits am 3. Juni 2023 in Kraft trat. Dieses Gesetz transformiert die Richtlinie (EU) 2019/1937, auch als Hinweisgeberrichtlinie bekannt, in deutsches Recht. Es entspricht dem Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Mai 2023, welches den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verbessern soll.
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Jede Meldung, die bei Ihrer Anlaufstelle ankommt, wird nach dem Vier-Augen-Prinzip geprüft, eingeschätzt und weiterverarbeitet. Dabei sichern wir zu, dass mindestens ein Mitglied des Prüfteams ein Experte aus unserer Kernmannschaft ist. Dies gewährleistet, dass jede Meldung angemessen berücksichtigt wird und keine Information unbeachtet bleibt.
Eike ist Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (TÜV Rheinland Akademie). Als Datenschutzbeauftragter ist er es gewohnt Prozesse zu hinterfragen und Informationen einzuholen, ohne die Identität eventuell betroffener Personen preiszugeben. Darüber hinaus hat er ein fundiertes Wissen in den Bereichen IT und IT-Security.
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